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Allgemeine Mandatsbedingungen 

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln abschliessend die Rechtsbeziehung zwischen der SYKIMMO Sykiotis Immobilien, UID CHE-278.026.630 (nachfolgend „SYKIMMO“ oder „Dienstleister“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Erbringung immobilienbezogener Dienstleistungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, selbst wenn SYKIMMO deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsumfang und Leistungsabgrenzung

 

SYKIMMO erbringt Dienstleistungen im Bereich der Organisation und Durchführung immobilienbezogener Vor-Ort-Termine, insbesondere, jedoch nicht abschliessend:

Objekt- und Wohnungsbesichtigungen (Wohn- und Gewerbeliegenschaften), Objektübergaben bei Einzug, Objektabnahmen bei Auszug, Zustands- und Objektkontrollen, Handwerker-, Sonder- und Koordinationstermine, Notfall- und Schadensbesichtigungen, Parkplatz- und Arealkontrollen.

SYKIMMO schuldet ausschliesslich die ordnungsgemässe Durchführung der beauftragten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg. Insbesondere werden kein Vertragsabschluss, keine Vermietung, kein Verkauf und keine Auswahlentscheidung geschuldet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der Beauftragung.

​3. Inklusivleistungen


Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, können folgende Leistungen Bestandteil der Beauftragung sein:
 

  • Digitale Termin- und Objektprotokolle

  • Fotodokumentationen mit Zeitstempel

  • Direkte Kontaktmöglichkeit zum zuständigen Aussendienstmitarbeitenden

  • Bestandesaufnahme des Objekts


Ein Anspruch auf bestimmte Inklusivleistungen besteht nur, sofern diese ausdrücklich Bestandteil der Beauftragung sind.

4. Keine Maklertätigkeit / Keine Vertretungsmacht

 

SYKIMMO erbringt keine Maklertätigkeit im Sinne von Art. 412 ff. OR, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

SYKIMMO ist nicht oder ausschliesslich durch schriftliche Auftragserteilung befugt:

  • Miet- oder Kaufverträge zu vermitteln oder abzuschliessen,

  • Vertragsverhandlungen zu führen,

  • rechtsgeschäftliche Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben (Abschlussvollmachten)

  • Erfolgs- oder provisionsabhängige Tätigkeiten durchzuführen.

  • Zusagen oder Garantien gegenüber Interessenten zu erteilen.

 

SYKIMMO übernimmt keine Vermittlungs- oder Abschlussfunktion und ist weder zum Abschluss von Miet- oder Kaufverträgen bevollmächtigt noch an solchen Verträgen provisionsbeteiligt.

 

Eine Information oder Qualifizierung von Interessenten erfolgt ausschließlich im Rahmen der beauftragten Dienstleistung und stellt keine Maklertätigkeit dar. Die finale Auswahlentscheidung sowie sämtliche Vertragsverhandlungen und -abschlüsse obliegen stets dem Auftraggeber. Eine hiervon abweichende Tätigkeit erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich und gesondert vertraglich vereinbart wurde

Eine Information oder Qualifizierung von Interessenten stellt weder eine Empfehlung noch eine rechtliche, wirtschaftliche oder persönliche Bewertung dar.

5. Durchführung der Leistungen

 

SYKIMMO erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der zugrunde liegenden Informationen, sofern diese vom Auftraggeber oder Dritten stammen. 

 

SYKIMMO ist berechtigt, Leistungen durch Mitarbeitende oder sorgfältig ausgewählte Dritte erbringen zu lassen.

Die Leistungen erfolgen grundsätzlich innerhalb folgender Geschäftszeiten: Montag bis Samstag, 07.00–22.00 Uhr. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit ausserhalb dieser Zeiten besteht nicht.

 

SYKIMMO haftet nicht für die Auswirkungen die eine Abwesenheit von Interessenten oder Dritten bei Vor-Ort-Terminen haben kann.

6. Dokumentation / Protokolle

 

Allfällige Protokolle, Berichte oder Dokumentationen stellen keine technische, rechtliche oder bauliche Prüfung dar und ersetzen keine Fachgutachten. 

Die Dokumentation beschränkt sich auf sicht- und wahrnehmbare Zustände zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Termins. Verdeckte Mängel oder zukünftige Entwicklungen sind ausgeschlossen.

7. Qualifizierung von Interessenten

 

Eine Qualifizierung von Interessenten erfolgt ausschliesslich unterstützend und auf Basis der vom Auftraggeber definierten Kriterien. SYKIMMO kann die Auftraggeber bei der systematischen Erfassung und Vorqualifizierung von Interessenten unterstützen. Diese Tätigkeit stellt keine Empfehlung, keine Bonitätsprüfung, keine Eignungsgarantie dar. SYKIMMO haftet nicht für die Eignung, Bonität oder Zuverlässigkeit von Interessenten. Die Auswahlentscheidung verbleibt ausschliesslich beim Auftraggeber.

8. Preise und Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäss der jeweils gültigen Preisliste oder individueller Vereinbarung.
Richtpreise (Stand: Januar 2026):
Besichtigungen Kanton Aargau: CHF 75.–

Besichtigungen übrige Deutschschweiz: CHF 145.–
Übergaben / Abnahmen: CHF 145.– bis CHF 225.–
Kontroll- und Sondertermine: CHF 75.– bis CHF 145.–
Terminvereinbarung / Social Media: CHF 15.– pro Termin
Rahmenverträge, Kontingente oder Volumenpreise bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

9. Anonymität und Kommunikation

 

SYKIMMO wahrt die Anonymität des Auftraggebers, soweit dies beauftragt und rechtlich zulässig ist.

SYKIMMO tritt gegenüber allen Anspruchgruppen (Interessenten, Käufer, Handwerker) als neutraler Dienstleister auf.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. SYKIMMO haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsstörungen oder Schäden, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass: Zugänge zum Objekt gewährleistet sind alle relevanten Informationen korrekt übermittelt werden. SYKIMMO haftet nicht für Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung.

11. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

 

SYKIMMO haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

12. Datenschutz

 

SYKIMMO verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und den vertraglichen Vereinbarungen.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

13. Vertragsdauer, Rücktritt und Kündigung

 

Einzelaufträge enden automatisch mit Erbringung der vereinbarten Leistung.

SYKIMMO behält sich das Recht vor, Aufträge aus wichtigem Grund jederzeit abzulehnen oder abzubrechen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Baden AG.

15. Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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